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Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll? Welche Rechte haben Patienten? Welche Leistungen bieten Krankenkassen?

Von ihrem Recht auf eine medizinische Zweitmeinung machen Patienten noch viel zu selten Gebrauch. Dabei kann es sich durchaus lohnen, die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine Zweitmeinung. Daher sollten Patienten ihre Rechte kennen und wissen, wann sie die Meinung eines zweiten Facharztes benötigen und wie sie diese einholen können. Mittlerweile geht das nämlich sogar schon online.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

  • Wenn Sie unsicher sind und sich nach alternativen Therapie- und Behandlungsoptionen umsehen wollen und einen weiteren Spezialisten hinzuziehen möchten.
  • Wenn Sie sich nur mangelhaft aufgeklärt und informiert fühlen.
  • Wenn Ihr Befund sehr erklärungsbedürftig ist. Zum Befund-Übersetzer >>
  • Wenn es mehrere Behandlungsmöglichkeiten sowie neue Therapieansätze gibt, die sich noch im klinischen Versuchsstadium befinden.
  • Wenn das Vertrauensverhältnis mit Ihrem Arzt in irgendeiner Weise gestört ist.
  • Wenn Ihr behandelnder Arzt nicht der entsprechende Facharzt für die diagnostizierte Erkrankung ist oder nicht mit neuen Therapieansätzen vertraut ist.
  • Wenn aufwändige diagnostische Prozeduren wie Magnetresonanztomografie, Computertomografie, Endoskopie etc. bevorstehen.
  • Wenn sehr kostspielige Eingriffe wie z.B. Zahnersatz anstehen.

Welche Rechte haben Patienten?

Zwar haben Patienten schon jetzt das Recht auf eine medizinische Zweitmeinung und auch die dafür notwendigen Befunde und Bilder muss ihnen der Arzt bereitstellen. Trotzdem fällt es vielen Patienten schwer, eine zweite Meinung einzuholen – unter anderem weil sie bisher auf Termine beim Facharzt monatelang warten mussten. Doch diesbezüglich hat sich 2016 einiges geändert.

Recht auf eine Zweitmeinung

In bestimmten Fällen ist eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll und dann übernimmt auch die Krankenkasse die Kosten dafür. Etwa bei planbaren Eingriffen, durch welche weitere gesundheitliche Beschwerden entstehen können – wie Operationen an der Wirbelsäule. Bei welchen Eingriffen genau das Recht auf eine durch die Krankenkasse bezahlte Zweitmeinung besteht, wird noch festgelegt. Patienten können dann entweder persönlich oder auch online eine Zweitmeinung einholen. Das neue Gesetz will unnötige medizinische Eingriffe vermeiden und so auch die Kosten für überflüssige Operationen einsparen.

Recht auf zeitnahen Termin beim Facharzt

Damit Patienten zeitnah eine Zweitmeinung einholen können, regelt das neue Gesetz außerdem die Wartezeit für Termine beim Facharzt. Höchstens vier Wochen darf dann ein Patient auf einen Termin beim Facharzt – wie zum Beispiel beim Radiologen – warten. Ab 23. Januar 2016 helfen sogenannte Terminservicestellen dem Patienten dabei, einen verfügbaren Termin bei einem Facharzt in „zumutbarer“ Entfernung zu erhalten. Falls keine Termine frei sind, wird der Patient für eine ambulante Behandlung an eine Klinik überwiesen. Verantwortlich für diesen Service der Terminvergabe sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Jedoch müssen Patienten diesen Dienst weder in Anspruch nehmen noch den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen.  

Welche Leistungen zur Zweitmeinung bietet die Krankenkasse?

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten mittlerweile ein Programm für Zweitmeinungen bei ausgewählten Ärzten an. Doch welche Leistungen sind darin enthalten? Die Frage „Vor welcher Operation es sich besonders lohnt, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen?“ haben wir in einem vorangegangenen Beitrag geklärt. Jetzt möchten wir wissen, was genau die Zweitmeinungs-Programme der Krankenkassen ihren Versicherten bieten. Daher haben wir die Zweitmeinungsservices der drei großen Krankenkassen – Techniker Krankenkasse, Barmer GEK und AOK – miteinander verglichen.

TK: Hüfte, Schulter, Knie und Wirbelsäule

Patienten, bei denen eine Operation an Hüfte, Schulter, Knie oder Wirbelsäule geplant ist und die bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind, können bei ausgesuchten Spezialisten eine zweite ärztliche Meinung einholen. In dringenden Fällen erhalten Patienten laut TK innerhalb von zwei Tagen einen Termin beim Facharzt. Das ist ein klarer Vorteil, denn häufig gibt es Wartezeiten von mehreren Wochen bis sogar Monaten. Wer den kostenlosen Zweitmeinungsservice der TK in Anspruch nehmen möchte, kann den Arzt für die zweite Meinung allerdings nicht frei wählen. Denn die Techniker Krankenkasse hat mit ausgewählten Schmerzzentren, die sich auf die Behandlung von Rücken- und Gelenkerkrankungen spezialisiert haben, einen Vertrag abgeschlossen. Vorliegende Befunde und Röntgenbilder muss der Patient selbst zum Schmerzzentrum mitbringen. 

Barmer: Rücken, Knie, Hüfte, Zahnbehandlung

Auch die Barmer GEK bietet ihren Versicherten einen ähnlichen Service. Neben der Zweitmeinung für Rücken, Knie oder Hüfte können Barmer-Versicherte auch beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine zweite Meinung vor einer Behandlung mit Zahnersatz oder bei Zahnfehlstellungen erhalten. Termine (auch kurzfristig) für die Zweitmeinung bei einem ausgewählten Spezialisten vereinbaren Patienten beim Barmer GEK Teledoktor. Für Kopien von Krankenakten können Kosten entstehen.

AOK: Krebs, Bandscheibenvorfall, Gelenk-, Nieren- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie Asthma, Krebs und Fehlbildungen bei Kindern     

Die AOK stellt ihre Spezialisten für medizinische Zweitmeinungen sogar mit Kurzporträt auf ihrer Website vor. Das Zweitmeinungs-Programm unterscheidet Erwachsene und Kinder und umfasst für erstere neben Gelenkerkrankungen an Rücken, Knie und Hüfte sowie Bandscheibenvorfall auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Bei Kindern sind Zweitmeinungen bei ausgewählten Spezialisten zur Behandlung von Krebs, Asthma und Fehlbildungen möglich. Der zuständige AOK-Duo-Ansprechpartner koordiniert den persönlichen Termin und kümmert sich sogar darum, dass die für die Zweitmeinung benötigten Unterlagen des Patienten zum jeweiligen Arzt gelangen.

Fazit: Alle drei Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein kostenfreies Zweitmeinungsprogramm an. Deren Leistungen unterscheiden sich hauptsächlich im Umfang der dafür zugelassenen Behandlungen. Aber auch wenn es darum geht, wie persönlich die Zweitmeinungs-Patienten betreut werden und wie hoch der dabei geleistete Organisationsaufwand ist, gibt es zwischen den drei Krankenkassen Unterschiede.  

 

Foto: ©photodune.net / Rido81