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Neu ab 2021: Das sollten Patienten wissen

Zum 1. Januar 2021 sind zahlreiche Änderungen im Bereich Gesundheit wirksam. Welche Neuerungen Patienten kennen sollten, verraten wir ihnen in unserem Überblick.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Im kommenden Jahr gilt es, die Pandemie zu überwinden. Die Impfungen geben dabei Anlass zur Hoffnung. 2021 startet außerdem die elektronische Patientenakte. Mit 20 000 zusätzlichen Pflegehilfsstellen gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, die Personalsituation in der Altenpflege zu verbessern. Schwangere und junge Mütter profitieren von mehr Personal in der Geburtshilfe. Und die Bundesländer unterstützen wir zudem dabei, die Gesundheitsämter personell besser aufzustellen.“

Die elektronische Patientenakte kommt

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Ausbaustufen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben nach Abschluss der ebenfalls am 1. Januar 2021 beginnenden Test- und Einführungsphase einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre ePA mit Behandlungsdaten befüllen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf. Ärzte, die erstmals Einträge in einer ePA vornehmen, bekommen hierfür einmalig 10 Euro sowie für die laufende Unterstützung bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA im aktuellen Behandlungskontext eine Vergütung. Krankenhäuser haben zudem einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro für die Übertragung von Daten, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstanden sind.

Kurz vor der offiziellen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiß kaum einer über das neue Tool Bescheid: Denn vier von zehn Versicherte (37 Prozent) haben noch nie etwas von der E-Patientenakte gehört. Nahezu die Hälfte (47,4 Prozent) weiß nicht, wie die ePA funktioniert. Weitere 43,3 Prozent der Versicherten sagen von sich, dass sie nur oberflächlich Bescheid wissen. Das geht aus der repräsentativen Umfrage ‚Datapuls 2021‘ des Praxis-WLAN-Anbieters Socialwave in München hervor, der in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Marktforschungsinstitut Consumerfieldwork 1.005 Menschen über 18 Jahre zur Digitalisierung des Gesundheitswesens befragt hat.

Neue Medikamente ab 2021

Nach einer Bilanz des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) haben Pharmaunternehmen 2020 hierzulande insgesamt 32 neue Medikamente herausgebracht. Von den 32 Medikamenten mit neuen Wirkstoffen sind zehn für die Behandlung von Krebserkrankungen zugelassen. Unter den weiteren entfallen fünf Neueinführungen auf das Krankheitsgebiet der Entzündungskrankheiten sowie jeweils vier auf Infektionskrankheiten, Blutbildungsstörungen oder Stoffwechselkrankheiten. Für 2021 sind insbesondere neue Medikamente gegen Covid-19 und verschiedene Krebsarten zu erwarten, aber auch mehrere neue HIV-Medikamente und Antibiotika. Auch für Patienten mit Multipler Sklerose, angeborenen Stoffwechselstörungen und vielen anderen Krankheiten dürfte es neue Behandlungsmöglichkeiten geben.

Mehr Gesundheitspersonal, Hebammen und Altenpfleger ab 2021

Bis zum 31. Dezember 2021 sollen im Rahmen des „Paktes für den ÖGD“ mindestens 1500 neue und unbefristete Vollzeitstellen in den Gesundheitsämtern geschaffen werden. In der vollstationären Altenpflege werden 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Die Personalkosten werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, sodass die Eigenanteile der Bewohner*innen nicht steigen müssen. Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren können Krankenhäuser mehr Personal einstellen. Dazu wird ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt. Mit dem Förderprogramm können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

 

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