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Neu ab 2022: Das ändert sich in Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar 2022 werden zahlreiche Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege wirksam. Welche Neuregelungen Patienten kennen sollten, verraten wir ihnen in unserem Überblick.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Wir werden so lange boostern und impfen bis wir die Pandemie zu einem Ende gebracht haben.“

Das Bundesgesundheitsministerium hat die wichtigsten Neuerungen bekanntgegeben. So steigt der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung auf 14 Milliarden Euro. Damit kann der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung 2022 stabil bleiben. Die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert: Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

Entlastung für Pflegebedürftige

Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 Prozent erhöht. Es werden gesetzlich starke Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. Der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege wird zudem um 10 Prozent angehoben.

Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert. Die Medizinischen Dienste können im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen. Ebenfalls bis Ende März 2022 besteht für Pflegegeldempfänger die Möglichkeit, den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abzurufen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Patient:innen und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Pflegereform: Altenpflege attraktiver und besser bezahlt

Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden. Das ist Gegenstand der neuen Pflegereform. Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, wird ihnen ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel vorgegeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht.

Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.

E-Rezept startet bundesweit

Bundesweit können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen. Die Krankenkassen gewährleisten, dass die Versicherten bzw. deren Vertreter:innen mit einem geeigneten Endgerät eine Einwilligung gegenüber ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) – sowohl auf spezifische Dokumente und Datensätze als auch auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA – barrierefrei erteilen können.

Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) erhält in diesem Jahr weitere Funktionen. Im Laufe des Jahres können auch Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft sowie Zahnbonusheft integriert werden. Außerdem haben Versicherte die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann, zum Beispiel für eine Untersuchung beim Facharzt. Die elektronische Patientenakte können alle gesetzlich Versicherten bereits seit einem Jahr von ihrer Krankenkasse erhalten.

Mehr Verbraucherschutz bei Health Apps & Co.

Im kommenden Jahr gibt es in der Digitalwelt neue Möglichkeiten und Rechte für Verbraucher:innen wie der Digitalverband Bitkom berichtet. So soll ab 2022 das neue IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher:innen mehr Klarheit schaffen, wie sicher IT-Geräte und Online-Dienste sind. Für ausgewählte Produktgruppen können Anbieter das Kennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Für Hersteller elektronischer Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software gilt ab 1. Januar 2022 zudem eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Das soll die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte gewährleisten. Vom neuen Jahr an haben Verbraucher:innen außerdem mehr Rechte, wenn es um die Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug geht – also zum Beispiel physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Das heißt: Sie können Mängel an diesen Produkten reklamieren, diese Mängel beseitigen lassen oder sogar einen kompletten Ersatz anfordern.

Neue Medikamente ab 2022

Nach einer Bilanz des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) haben Pharmaunternehmen 2021 hierzulande insgesamt 46 neue Medikamente herausgebracht. Diese hohe Anzahl an Neueinführungen in nur einem Jahr ist außergewöhnlich. Allein 14 dieser 46 neuen Medikamente sind für die Behandlung von Krebserkrankungen zugelassen. Neben häufigen Krebsarten wie dem Brustkrebs oder dem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom werden auch seltene Krebsarten wie bestimmte Lymphome oder blastische plasmazytoide dendritische Zellneoplasien adressiert.

Im Kampf gegen Corona und andere Infektionskrankheiten helfen 9 neue Medikamente und Impfstoffe. Nie zuvor ist es gelungen, dass ein therapeutisches Medikament in weniger als zwei Jahren entwickelt, erprobt, behördlich geprüft und nach Zulassung in die Versorgung gebracht wurde. Geschafft haben das zwei kooperierende Unternehmen mit einem Antikörper-basierten Medikament gegen Covid-19. Auch drei Covid-19-Impfstoffe kamen in die Versorgung. Andere gegen Covid-19 wirksame Medikamente wurden (wie schon 2020) dadurch verfügbar, dass bereits gegen andere Krankheiten zugelassene Medikamente erfolgreich umfunktioniert werden konnten. 

 

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